Hallo g2122,
bitte meine Antwort richtig lesen, ich habe gar nichts von einem Freibetrag erwähnt.
Natürlich gibt es in F einen Steuerfreibetrag, das ist ja gar keine frage. Aber es gibt kein nicht zu versteuerndes Nebeneinkommen von 400€ monatlich wie in D. Das heißt, der Nebenverdienst ist, wenn man steuerrechtlich korrekt sein will in F als Einkommen anzugeben.
Welchen Steuersatz Sally dann am Ende darauf bezahlt oder ob sie überhaupt Steuer bezahlt wissen wir ja nicht da wir das Einkommen oder Familieneinkommen ja nicht kennen.
Ebenfalls hat ein 400€ Jobs überhaupt nichts mit einer Steuerklasse 6 oder wie auch immer zu tun, da er eben nur bei der Knappschaft und nicht beim Finanzamt angegeben wird.Lohnsteuerkarte kann sie ja keine haben, da sie in F wohnt deshalb schrieb ich ja, wenn überhaupt ein deutscher AG Ausländer als Minijobler anstellt.
Anders wäre es wenn der AG sie als Niedriglöhner einstellen würde, dann ist das wie ein normales Arbeitsverhältnis, sie wäre kranken- und rentenversichert und müßte Lohnsteuer bezahlen. Und um von der befreit zu werden, bräuchte sie dann die Grenzgängerbescheinigung.
Grüße