Hallo Anna,
Ettlingen gehört auf jeden Fall zur Grenzgängerzone. Bei Deinem Mann kommt es darauf an, ob er nur im Grenzgebiet unterwegs ist oder außerhalb. Nur wenn er - abgesehen von den 45 "erlaubten" Tagen - innerhalb des Grenzgebiets arbeitet, ist er auch Grenzgänger.
Homeoffice sagt leider gar nichts aus. Wenn er kein Grenzgänger im oben beschriebenen Sinn ist, dann muss er - wenn der Arbeitgeber in Deutschland seinen Sitz hat, auch in Deutschland versteuern.
Beispiel: Die Firma bei der mein Mann arbeitet, ist in München. Er hat Homeoffice im Grenzgebiet, ist ca 3 Tage pro Woche im Homeoffice, an 2 Tagen in Deutschland unterwegs. Er zahlt seine Steuer in D. Und dort leider Steuerklasse 1 !! Und sein Gehalt wird noch in meine Steuerprogression in F einbezogen ...
Gruß
Moni