Bevor Ihr los schimpft... Ja, das wurde schon mehrfach behandelt, aber ich gestehe, dass ich es noch nicht genau verstanden habe, zumal man da evtl. auch Steuer und Sozialversicherung unterscheiden muss.
Ich bin ein ganz "einfacher" Grenzgänger. Wohne im Elsass und arbeite 5 Tage in der Woche in Deutschland im Grenzgängergebiet. Bedingt durch meine Arbeitszeit muss ich am Freitag aber nur 4 Stunden arbeiten und habe mich deshalb mit meinem Arbeitgeber geeinigt, dass ich zukünftig diese 4 Stunden von daheim aus arbeiten kann. Muss ja schon aus ökologischen Gründen nicht sein, dass ich dafür 1,5h die Luft verpeste.
Wenn ich das zusammenfassend richtig verstanden habe dann gehört jeder dieser Tage im Sinne der 45 Tage Regel zu den "schädlichen" Tagen, wird also angerechnet, so dass ich steuerrechtlich eben aufpassen muss, dass das im Jahr nicht mehr als 45 arbeitspflichtige Tage sind, sofern ich mir keine anderen "schädlichen" Tage einfange.
Das ist dann die erste Frage. Liege ich damit Eurer Meinung nach richtig?
Ein anderes Thema ist dann aber die Sozial-/Krankenversicherung. Wie sieht es da aus? Bin ich für diese Tage in "F" sozialversicherungspflichtig? Macht das jemand schon ähnlich wie ich?
Danke Euch jetzt schon!