Hallo zusammen,
ich stolpere in meiner Steuererklärung gerade über ein Thema.
Wenn man in D über einem bestimmten Limit verdient hat man auf der Lohnsteuerkarte die steuerfreie Zuschüsse zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Muss ich diese zwei Positionen zum zu versteuerndem Einkommen hinzuzählen?
Also sind diese in D steuerfrei in Frankreich aber nicht steuerfrei?
Grüße