Hallo!
ich bin neu hier und habe mich angemeldet weil ich eine dringende Fragestellung hab. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.
Leider habe ich bereits sehr viele Wege versucht um an Informationen zu gelangen, es wiederspricht sich aber einiges :(
Ich wohne in Deutschland, arbeite in Österreich in einer Fotoagentur. Beides nicht weit von der Grenze entfernt. Bis vor kurzem befand sich der Wohnort in Österreich, seit dem Umzug ist einiges unklar.
Ich weiß, dass ich unter diesen Umständen normalerweise in D wohne - und auch versteuere.
Jedoch gibt es diese Ausnahmeregelungen.
Nun in meinem Fall sagt die österr. Arbeiterkammer, sowie das österr. Finanzamt, dass ich mit meinem Job ( Fotografin ) in die 45 Tage Regelung hineinfalle. Nach österr. Recht darf ich wenn ich ...
- an mehr als 45 Tagen im Jahr
- mindestens einen halben Tag ( quasi 4 Stunden Arbeitszeit )
- über 30km Luftlinie entfernt von der Grenze
arbeite, weiterhin in Österreich versteuern.
Nun frage ich mich, ob es das deutsche Finanzamt aber genauso sieht, v.a. Punkt 2 ( halben Tag ) oder ob ich etwas bestätigen, beantragen, etc muss.
Vielleicht kann mir hier jemand Infos dazu geben ( ich weiß dass sich die meisten v.a. mit Frankreich-Deutschland auskennen ) oder zumindest Kontakte nennen, die mir vielleicht weiterhelfen könnten..
bin etwas ratlos