Hallo
kann mir jemand sagen, ob ich als Grenzgänger aus Deutschland nach Schweiz, die Kurzarbeit beim Arbeitsamt und Finanzamt melden muss?
Wenn ich keinen Lohnausgleich möchte muss ich es doch nicht anmelden?
Ich muss doch nur beim Finanzamt weniger Lohn für Steuern angeben oder?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Grüsse
Camatres