Information:
Dividenden und bestimmte andere Kapitalerträge, die von Gesellschaften mit Sitz in Deutschland an im Ausland ansässige Personen gezahlt werden, unterliegen in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht. Beschränkt steuerpflichtig sind Personen, die zum Zeitpunkt des Kapitalzuflusses weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Die erzielten Erträge unterliegen in Deutschland einem Steuerabzug in Höhe von 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag
Das Doppelbesteuerungsabkommen sagt in Artikel 9 (2):
(2) Jeder der Vertragstaaten behält das Recht, die Steuer von Dividenden nach seinen Rechtsvorschriften im Abzugsweg (an der Quelle) zu erheben. Der Steuerabzug darf jedoch 15 vom Hundert des Bruttobetrages der Dividenden nicht übersteigen.
http://archiv.jura.uni-saarland.de/BIJUS/doppelsteuer/de.htmDie zuviel abgeführte Differenz von 10% und den Soli von 5,5% kann man sich per Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern zurückholen, und das für die letzten 4 Jahre.
Antrag:
http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Kapitalertragsteuerentlastung/Kapitalertragsteuerentlastung_node.htmlJe nach zugeflossenen Dividenden kann sich das lohnen. Ich habs gerade erfolgreich durchgegeigt, hat aber ein knappes Jahr gedauert.....