Hallo Zaren,
ja, wäre schön, du würdest uns informieren, denn, soweit ich weiß (konkret von einer Freundin aus der Nachbarschaft), sie bekommt auch Unterhalt für ihr Kind und der Exmann kann das immer noch jährlich bis zu einem Höchstbetrag von etwas über Euro 6.000,00 absetzen. Wieso sollte sich dann eine neue Grenzgängerregelung im steuerlichen Unterhaltsrecht, das zudem mit der französischen Regelung ja konform geht, neuerdings ergeben?
Im Voraus schon mal danke für eine spätere Info
liebe Grüße Gabrielle