Hi,
ja ich bin in ähnlicher Situation. Sich das Wesen der Vorabpauschale nochmal kurz vor Augen zu führen hilft vlt.:
- Die Vorabpauschale ist am 01.01.2018 in Kraft getreten
- Die Vorabpauschale wird am 31.12 für das Folgejahr fällig
- Die Pauschale wird fällig wenn im Vorjahr eine Wertsteigerung stattgefunden hat und der Basisbetrag im Vorjahr(Nettoinventarwert*Teilfreistellung*Basiszins) größer als die Ausschüttungen waren. Waren Ausschüttungen dabei, dürfen diese bei der Berechnung wieder vom Basisertrag abgezogen werden => Es werden alle gutlaufendenden thesaurierer sowie der Mehrwert der ausschüttern gegenüber dem Basisertrag versteuert
- Durch die Erhebung Vorabpauschale gewährt dir das Finanzamt als Ausgleich eine Teilfreistellung bei Veräußerung
- Um die Berechnung mit Fondsanteilen vor 01.01.2018 und Anteilen danach bei einer späteren Veräußerung zu bewerkstelligen, wurden die Fonds am 31.12.2017 fiktiv veräußert und neu eingebucht. Sprich die Gewinne/Verluste wurden realisiert, die entsprechenden Steuern nach dem Alten Gesetz aber nicht abgeführt. Dies wird erst bei tatsächlicher Veräußerung passieren
Nur war der Gesamtmarkt 2018 nicht so berauschend (Stichwort: Brexit und Handelskrieg USA-China). Daher waren nur 2 Fonds bei mir 2019 überhaupt von der Vorabpauschale betroffen. Die beiden jeweiligen Depotbanken haben mir diesen Abzug jeweils in einem Schreiben mitgeteilt.
2020 war ich bereits in Frankreich gemeldet und die Depotbanken darüber informiert. Diese haben daher erst gar keine Vorabpauschale mehr erhoben (Keine Benachrichtigung sowie kann ich bei einer Depotbank alle Steuertransaktionen sowie die Verrechnungstöpfe einsehen. Hier seit dem hinterlegen meiner Franz. Steuernummer nichts mehr passiert).
Ich kann mir daher vorstellen, dass du 2019 gar keine Vorabpauschale gezahlt hast bzw. bereits in Frankreich gemeldet warst. Um das zu überprüfen schau doch einfach mal auf deine Wertentwicklung 2018. Stichtag ist der 31.12. Da bei dem Erheben der Vorabpauschale kein Geld fließt muss sich deine Depotbank an deinem Verrechnungskonto bedienen um die Steuer an das Finanzamt abführen zu können. Ein Blick in die Kontoauszüge könnte daher ebenfalls aufschlussreich sein.
Auf den Kauf/Verkauf/Ausschüttungsabrechnungen der Banken wird nun neben dem Gewinn/Verlust und den Steuern und Gebühren auch die dt. Steuerbemessungsgrundlage ausgewiesen (mit dem der jeweiligen Prozentsatz der entsprechenden Teilfreistellung) diese gilt selbstredend nur in Deutschland. In Frankreich sind die Bruttoerträge zu versteuern. Evtl. gezahlte Vorabpauschale oder Abgeltungsteuern in D. (Doppelbesteuerung) musst du mMn. auch dort wieder zurückholen da sie dort nicht hätten Abgezogen werden dürfen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du einfach den fälschlicherweise gezahlten Betrag in Frankreich anrechnen darfst. Es handelt sich ja nicht um eine verpflichtende Quellensteuer o.Ä. MMn. Verhält sich das analog zur Festsetzung der Lohnsteuer bei der vom Lohn verpflichtenden Abgaben (Sozialabgaben) abgezogen werden können, jedoch nicht die in Deutschland (fälschlicherweise) abgeführte Lohnsteuer.
Mir selbst ist nur nicht ganz klar, wie sich das ganze verhält wenn wir wieder nach Deutschland ziehen sollten. Profitieren wir dann bei der Veräußerung ebenfalls von der Teilfreistellung obwohl wir bis dorthin ggf. keine Vorabpauschalen entrichtet haben? Andererseits hat sich durch die fikitve Veräußerung in Deutschland die Haltezeit verkürzt und wird dadurch in Frankreich anders behandelt. Zudem sind die Steuern auf die realisierten fiktiven Gewinne vom 31.12.2017 ja auch noch nicht gezahlt.
Nachtrag: Bezüglich den fiktiven Gewinne hat meine Depotbank ganze Arbeit geleistet und bei der Veräußerung eines Fonds Anfang diesen Jahres einfach die fiktive Veräußerung Ende 2017 außer Acht gelassen. Sprich direkt passend nach dem Französischen System vorgegangen.
Wären jedoch auf diesen Fonds 2019 eine Vorabpauschale fällig gewesen, hätte ich diese wahrscheinlich nächstes Jahr in der F Steuererklärung abgezogen, da ich vermutlich von D in 2021 nichts mehr von der theoretisch gezahlten Vorabpauschale 2019 zurück bekommen würde.