Hallo liebe Leute,
mein deutscher Arbeitsort ist Karlsruhe und mein Wohnort ist Straßburg.
Es sind 18 km direkte Strecke von Karlsruhe bis zum französischen Lauterburg. Denkt ihr, daß der Status eines Travaillers fontaliers damit ausreichend begründet ist, denn es handelt sich um eine 30 km Regelung soviel ich weiß. Ich frage deshalb, weil es 84 km Reiseweg zwischen Straßburg und Karlsruhe insgesamt sind. Ist es für französische Behörden grundsätzlich akzeptabel, daß man in Straßburg wohnt und in Karlsruhe arbeitet.
Danke.
Martin