Hallo Julia,
ich habe in einem ählichen Fall von einem Steuerberater folgende Auskunft bekommen:
Ausgangssituation: Deutscher mit Wohnsitz in F, angestellt in D, Nebenerwerb
Auskunft:
Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen zw. D und F ist das gesamte Einkommen aus abhängiger beschäftigung (!) in F zu versteuern. Bei diesem Finanzamt ist das gesamte Welteinkommen (also alle Einkaommen in allen Länderm egal ob selbstständig oder abhängig beschäftigt) anzugeben. Aus dieser Summe wird der Steuersatz berechnet, dieser wird dann aber nur auf das in F zu versteuernde Einkommen angewandt.
Beispiel:
Einkommen als Angestellter in D: 50000.-
Einkommen aus Nebenwerwerb: 10000.-
angenommener Steuersatz in F: 15% bis 55000.- , 20% ab 55001.-
-> Gesamteinkommen: 60000.- => Steuersatz wird zu 20% festgelegt (da >50001.-)
-> Steuerschuld 20% von 50000.- = 10000.-
Die 10000.- aus Nebenerwerb sind in D zu versteuern, da sie nicht aus abhängiger Beschäftigung stammen.
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Keine Garantie auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte im Zweifelsfall einen Steuerberater aufsuchen.