Hallo Ralph und die anderen Lieben,
die Erbschaftssteuer fällt da an, WO das Erbe gelegen ist. Also, Haus in Frankreich - Steuer in Frankreich. Haus in Deutschland - Steuer in Deutschland.
Beides, vererben und überschreiben in Deutschland, fällt unter das deutsche Recht. Egal, wo DU lebst.
Nur Bares, mit Zinsgewinn(en), das "darfst" du dann in Frankreich deklarieren.
Beim Haus überschreiben - geht - innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren muss man aber aufpassen. Wird die Mutter z.B. innerhalb der 10 Jahre pflegebedürftig, kann das Sozialamt u.U. (es ist immer eine Einzelfallprüfung und bedarf dann unbedingt eines Fachanwaltes für Sozialrecht) zurückfordern (Haus überschreiben löst noch keine Steuerzahlung aus, es sei denn, DU hast dann auch Mieteinnahmen).
Beim Erbe, als KIND, hast du zurzeit (noch) einen hohen Freibetrag. Erst wenn das Haus einen Wert von über 400.000 Euro haben sollte, wirst du ab diesem höheren Betrag besteuert. Mieteinnahmen müssen - bei Rentenzahlungen aus Deutschland, dann auch in Deutschland versteuert werden. Bis dahin (Rente) musst du die Mieteinnahmen in Frankreich versteuern.
Aber Achtung: Zurzeit wird eifrig an einer neuen Erbschaftssteuer (in Deutschland) „gebastelt“.
lg Gabrielle