Hallo Forum,
ich bitte um kurzfristige Hilfe aus den unten beschriebenen Gründen:
Ich wohne noch in F und war seit 2 Jahren Grenzgänger. Nun bin ich seit 01.08 in den Außendienst gewechselt, 300 km von der Grenzzone entfernt. Die Außendienststelle habe ich am 01.08 angetreten, wobei ich die erste Woche noch in der Grenzzone gearbeietet habe (täglich Rückkehr an den Wohnort F). Jetzt bin ich in der 2. und 3. Woche im Außendienst im Gebiet unterwegs (weit außerhalb der Grenzzone). Da ich noch keine definitive Wohnung in D an meinem neuen Beschäftigungsort gefunden habe, wohne ich MO - FR im Hotel und am W.E in F zu hause.
Ich habe von der "45 Tageregel" bereits 12 Tage aufgebraucht für Messen und längere Aufenthalte in Deutschland außerhalb der Grenzzone.
Mein Arbeitgeber möchte mich (nach RS mit dem Finanzamt) bereits zum 01.08 als steuerpfichtig in D melden, ist die korrekt?
Ich sehe den Sachverhalt so, dass obwohl ich im Außendienst bin, ja noch in F wohne und somit meine 45 Tage voll asschöpfen kann. Sind diese aufgebraucht, so muss ich in D versteuern, vorher nicht!
Wie sieht der Sachverhalt aus?
Danke!