Hallo,
bei mir ist die Situation vergleichbar, nur dass die Entfernung noch größer ist. Das Finanzamt in Frankreich meinte auch, ich sollte es doch mal versuchen, vielleicht könnte ich doch in Frankreich versteuert werden. Klar, an ihrer Stelle würde ich das auch sagen. Sie haben Arbeit mit mir, müssen meine Steuererklärung bearbeiten, und bekommen keinen Sou von mir. Das Finanzamt an der Arbeitsstelle hat es natürlich abgelehnt (mit Verweis auf die Liste vom DBA) und damit war das Thema erledigt. Wenn der Arbeitsort nicht in der Liste ist, wird der Grenzgängerstatus üblicherweise nicht erteilt.
Es gibt aber Ausnahmen: wenn der Arbeitsort irgendwo im Saarland ist, dann spielt die Entfernung keine Rolle, man ist trotzdem Grenzgänger. Wenn der tatsächliche Ort der "Erbringung der Arbeitsleistung" in der Grenzzone ist, kann man, abweichende vom Firmensitz der Arbeitgebers, auch den Grenzgängerstatus bekommen. Wenn man "Home-Office" macht, und zwar überwiegend (mehr als die Hälfte der Arbeitszeit), dann kann man auch in F versteuert werden.
Ich habe übrigens erst nach der Entscheidung nach Frankreich zu gehen etwas über den Grenzgängerstatus und das DBA erfahren, und habe das nicht zur Grundlage meiner Entscheidung gemacht, das hatte ganz andere Gründe.
Gruß Mathis