kopiere den kompletten Link in Deinen Browser, die Forensoftware hats abgeschnitten.
Ja, es ist der Vordruck. Du kannst natürlich Meinungen und Handhabungen einholen, schlussendlich ist es einfach:
Das dt. FA stellt einen Freistellungsbescheid aus (den Du auch haben solltest), darin ist ein Gültigkeitsdatum vermerkt. Ist dieses erreicht, muss der AG wieder Lohnsteuer ans dt. FA abführen bis ein neuer Freistellungsbescheid vorliegt.