Hallo,
wenn Du in Deutschland als Beamter oder sonstiger Staatsdiener arbeitest, dann kannst Du den (steuerlichen) Grenzgängerstatus nicht bekommen, daher gibt es dafür keine speziellen Formulare. Bei mir ist das ähnlich, ich falle nicht unter die Grenzgängerregelung, und muss auch jeweils 2 Steuererklärungen machen. In Deutschland machst Du entweder eine Erklärung für die beschränkte Steuerpflicht, oder Du stellst einen Antrag auf die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht. Da sind allerdings einige Details zu beachten, unter anderem geht letzteres nur, wenn Du in Frankreich keine größeren Einkünfte hast (10% der Gesamteinkünfte). In Frankreich hingegen bist Du im Falle einer beschränkten Steuerpflicht in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, musst also alles angeben. Die Einkünfte aus Deutschland, die bereits in Deutschland versteuert sind, die werden natürlich in Frankreich nicht nochmal versteuert.
Was brauchst Du für Formulare? Da es in Frankreich kein Meldesystem wie in Deutschland gibt, weiß das Finanzamt dort erst mal nichts von Dir. Also musst Du aktiv werden. Du reichst einfach die erste Steuererklärung ein, dann kommt jedes Jahr automatisch die Aufforderung eine abzugeben. Die Steuererklärung dort muss bis spätestens 31.5. des Folgejahres abgegeben sein, also würde ich mich Ende April bis Anfang Mai darum kümmern. Du bekommst die Formulare auf den Finanzämtern (das ist immer fas Formular No. 2042) oder im Internet zum Download. Ebenfalls könnte noch die No. 2047 relevant sein, das ist zur genauen Auflistung Deiner ausländischen (=nicht französischen) Einkünfte. Achtung, es gibt jedes Jahr neue Formulare, also immer die aktuellen verwenden. Als Beleg ist es gut, wenn Du eine Kopie Deiner deutschen Steuerbescheinigung beilegst.
Ich selbst lasse den deutschen Part von einer Steuerberaterin machen, das kostet zwar, aber es ist sicherer. Die Erklärung in Frankreich ist relativ einfach, das mache ich selbst. Wenn Du Routine hast, dauert das kaum 10 Minuten.
Gruß Mathis