auszug aus der SZ von heute:
Grenzgänger müssen doppelte Steuer zahlen
Grenzgänger müssen es hinnehmen, wenn ihre Altersvorsorge doppelt besteuert
wird. Dies verstoße nicht gegen europäisches Recht, heißt es in einem gestern veröffentlichten
Urteil des Bundesfinanzhofs. Er wies damit die Klage einer Grenzgängerin zwischen Deutschland und
Frankreich ab (Az: X R 57/06).
Die Französin hatte geklagt, weil sie in Deutschland jetzt teilweise ihre Beiträge zur Altersvorsorge
versteuern und bei Rentenbezug nochmals Steuern an den französischen Staat zahlen muss