Hallo,
wir wohnen seit 12 jahren in Frankreich, arbeiten beide im Öffentlichen Dienst im Saarland, bezahlen deshalb unsere Steuern in Deutschland, die Wohnsteuer natürlich in Frankreich.
Meine Frage: wir bezahlen den Krankenkassenbeitrag in Deutschland, auch die Pflegeversicherung und gehen in 6 Jahren in Rente. Wir haben gehört, dass wir ab Renteneintritt in Frankreich zum Arzt müssen (auch Krankenhaus) und falls der Pflegefall eintritt, keine Pflegegelder erhalten, obwohl wir jahrzehntelang eingezahlt haben. Stimmt das? Bei meiner recht komplizierten Krankheitsgeschichte käme ein Arztwechsel für mich niemals in Frage, also müssten wir nach Deutschland ziehen und unser Haus in Frankreich verkaufen. Ich bin gespannt, ob mir jemand bei diesen Fragen helfen kann. Schon mal danke und freundliche Grüße aus dem sogenannten "Europa" - Birgit Morche