Ich habe ebenfalls einen Nebenerwerb aus freiberuflicher Tätigkeit in D und versteuere Einkommen aus abhängiger Beschäftigung (in D) in F.
Hier das Prozedere bei Grenzgängern, das Deinem ähnlich sein dürfte:
Du versuchsts recht früh in D Deine Erklärung zu machen und versteuerst den Gewinn in D. Darüberhinaus gibst Du in F Dein Welteinkommen (F+D) an und legts den Bescheid aus Deutschland bei, so dass die Leute sehen, dass Du das bereits in D versteuert hast.
Dann passiert folgendes:
Dein in D bereits versteuertes Einkommen wird pauschal um 25% erhöht (nett, nicht?) und Deinem in F zu versteuerndem Einkommen aufgeschlagen. Mit dieser Summe wird in die Steuertabelle gegangen und Dein pers. Steuersatz ermittelt, der zur Anwendung kommt. Damit hättest Du das Einkommen aus D doppelt versteuert, was nicht sein darf. Um das wieder auszugleichen, bekommst Du eine Steuergutschrift "Credit impot sur. rev. etrangers" direkt an der Steuerschuld gekürzt. Diese Gutschrift entspricht im Wesentlichen dem Anteil der Doppelbesteuerung.
Ich lass das Ganze durch einen Steuerberater machen.