Hi Edgard,
also nee. So richtig kann ich mir das nicht vorstellen. Was machste denn, wenn 'du' dich trennen willst? Wird dann der andere Ehepartner an den Füßen in Frankreich festgenagelt? Herrn Braun "Verklausuliertes" hätte ich "dem" entsprechend beantwortet! (Das sind so die Dinger, bei denen mir der Kamm schwillt!) Der Lebensmittelpunkt ist dort, wo die Familie mit allen Angehörigen freiwillig wohnt. Will das eine/r nicht, wird m.E. getrennt versteuert.
Ich könnte mir das so vorstellen: Ein Ehepartner wohnt und lebt in Deutschland und wird auch dort versteuert. Der andere Partner wohnt und lebt in Frankreich und versteuert dort. Es geht nur keine gemeinsame Steuerveranlagung mehr - weder die in Deutschland und der "Teiler" in Frankreich fällt dann wohl auch weg, also dein Einkommen wird dann nicht mit 2 berücksichtigt, sondern nur du alleine. Wie wäre es denn, würdest du dich (ich weiß allerdings nicht, wo du wohnst, könnte evtl. zu weit weg sein) mal bei den Frontaliers in Saargemünd erkundigst oder dem Steuerhilfeverein in Saarbrücken? Ich jedenfalls würde einige Kilometer Fahrt in Kauf nehmen, um das konkret in Erfahrung zu bringen. Und klar, dass "Herr Braun" auf die Steuereinnahmen nicht verzichten will!
Allen einen freundlichen Osterhasen und ebensolche -Tage Gabrielle