Hallo Ralph,
wenn du nur die 1% abziehen willst, dann kannst du aber auch die gefahrenen Kilometer steuerlich nicht geltend machen.
Das hat mir sowohl der hiesige Maire, der auf dem Finanzamt arbeitet, als auch ein in Deutschland tätiger, französischer Steuerberater so bestätigt.
In meinem Fall hätte ich, wenn ich die Kilometer für die Fahrten zur Arbeitsstätte von dem Sachbezug auf dem Gehaltszettel abziehen würde, ca. 4500€ weniger zu deklarierendes Einkommen. Da ich aber den kompletten Betrag angebe, kann ich im Umkehrschluß auch die Kilometer zur Arbeitsstätte und wieder nach Hause geltend machen, waraus sich für mich ein Betrag von 7500€ ergibt. Daher ist für mich persönlich die letztere Variante die Bessere.
Gruß Waylon57