Guten Morgen liebes Forum,
ich bin davon ausgegangen, dass der Freistellungsbescheid des deutschen FA grundsätzlich für 3 Jahre ausgestellt wird. Bei mir wurde er jedoch auf 2 Jahre befristet, was mir dummerweise nicht klar war. Mein Fehler. Bis das bearbeitet ist, rutsche ich damit jetzt in Steuerklasse 6, was sehr unangenehm ist.
Weiß jemand von Euch, wie ich die STeuern zurückbekomme? Werden die von meinem deutschen Arbeitgeber automatisch ausbezahlt, sobald dieser über meine Befreiung in Kenntnis gesetzt wurde?