Hallo,
ich lebe in L'boug und bin gerade dabei, meine Freiberuflichkeit (Katalogberuf) in Karlsruhe zu planen.
Ich muss das ja beim Finanzamt in KA regeln und theoretisch muss ich dann ja auch in DE meine Einkommenssteuer bezahlen.
Wie verhält sich der franz. Fiskus dazu? Kann ich, bei Firmensitz und erster Betriebsstätte in KA, da trotzdem meinen Grenzgängerstatus erhalten und weiterhin meine (niedrigeren) Steuern in FR bezahlen?
Gibt es da noch irgendwelche Besonderheiten an die ich denken muss und gibt es in der Gegend eine_n Steuerberater_in mit Kenntnis der deutsch-Französischen Steuerangelegenheiten?
:-) Sarah