Nööö, so ganz durcheinander geht es eben nicht. Es ist ein eindeutiges Durcheinander. Das Problem vieler meiner Frontaliers ist ja gerade, dass sie NICHT nur Rente aus Frankreich bekommen sondern auch (und das, meist überwiegend, zu 90%) Rente aus Deutschland. Und dann ist es so: Ja, wenn man zu 90% seine Rente aus der deutschen Rentenkasse bekommt, dazu aber in Frankreich wohnt/lebt, MUSS man in Deutschland versteuern. Hat man dazu noch Einkünfte aus Frankreich (dazu zählt auch Rente aus F) und die beträgt MEHR ALS der Freibetrag in D - 2013 sind das 8.130 Euro - dann kannst du nur beschränkt versteuern. Beschränkt bedeutet wiederum, dieser Freibetrag von 8.130 Euro wird dem Einkommen (auch Rente) draufgerechnet. Beispiel: Du hast eine Rente von mtl. 1000 Euro = Jahresrente: 12.000 €. Als deutscher Renter hast du 2013 einen steuerlich prozentual freien Betrag von 34%, heißt 66% musst du versteuern, denn Deutschland begann 2005 mit der Besteuerung der Rente mit 50%. Die %uale Besteuerung wurde dann jedes Jahr um 2% erhöht, heißt, logischerweise 2013 liegt die bei 66%. (2005 = 50%, 2006 = 52% + immer 2%, dann bist du 2013 bei 66% .) UND, die erhöht sich jedes Jahr, bis sie 2040 mit 100% versteuert wird. Heißt, gehst du 2040 in Rente, musst du deine Rente in Deutschland zu 100% versteuern (auch wenn du in F lebst). So, bleiben wir mal bei dem obigen Beispiel. 2013 und 12.000 € Rente jährlich, 66% versteuert, heißt, du musst € 7.920,00 versteuern. Kannst du aber nur beschränkt versteuern, z.B. du hast noch Einkünfte (auch Rente) aus Frankreich, und diese Einkünfte liegen über dem deutschen Freibetrag von € 8.130 (für 2013, der Freibetrag wird fast immer jährlich erhöht), dann versteuerst du bei beschränkt NICHT nur die obigen € 7.920, NEIN, die kloppen dir noch den deutschen Freibetrag obendrauf und du versteuerst dann bei beschränkt komplett € 7.920 + € 8.130 = gesamt € 16.050,00!!! Die Deutschen rechnen dann so, als hättest du im Jahr 2013 € 16.050 Einkommen (dazu zählt auch Rente) gehabt.
Hast du nun als deutscher Rentner, in Frankreich lebend, aber keine weiteren Einkünfte aus Frankreich (jedenfalls KEINE, die diesen Freibetrag von 8.130 übersteigen), dann kannst du die unbeschränkte Steuerveranlagung beantragen (geht NUR auf Antrag beim deutschen Fin-Amt) und dann versteuerst du NUR diese € 7.920,00 und darfst den Freibetrag von € 8.130 abziehen, heißt, du musst dann keine Steuer mehr in Deutschland zahlen. Außerdem, und deshalb gehen unsere Franzosen an die Decke, bei BE-schränkt darfst du nicht nur NICHT den Freibetrag abziehen, sondern auch sonst nichts - wie z.B. Krankheitskosten, Versicherungen etc. Einen großzügigen Betrag von gesamt € 102,00 darfst du abziehen. Sonst nichts!!! Und, du musst auch noch in Frankreich versteuern. Darfst allerdings deine gezahlte Steuer in Deutschland deklarieren, die allerdings, NUR mit der Steuer berücksichtigt wird, die du in Frankreich auf deine Rente zahlen würdest. Angenommen, du zahlst bei 7.920,00 Euro eine Steuer in Frankreich von 500 Euro, hast aber in Deutschland eine Steuer auf diese 16.050,00 von ca. € 1.600,00 gezahlt (lt. Grundtabelle Deutschland 2013), dann rechnen dir die Franzosen nur die in Frankreich zu zahlende Steuer von € 500,00 als sog. Crédit d’impôt an und NICHT die gezahlten ca. € 1.600. Unsere Franzosen interessiert es nämlich einen feuchten Dreck, was sich die Ditsche alles an Steuern einfallen lassen, um sich die Säcke zu füllen.
Und, lieber Pif, genau aus dem Grund ziehen viele meiner französischen Rentner nach Deutschland - traurig aber wahr.
lg Gabrielle