Die kontrollieren dass ja bestimmt und wenn ich dann mal nicht zuhause bin in Frankreich und bei einer freundin übernachte und in dem moment eine Kontrolle kommen würde wäre ich ja ein steuerbetrüger, obwohl es ja nicht so wäre...
Wäre ja zu 98 % der Tage in Frankreich.... aber wenn mal was wäre und ich gerade in deutschland bin... dann bin ich erledit oder ?
Gibt es solche kontrollen, denn nicht?
es ging mir um diese Ängste im Zusammenhang mit den oben erwähnten Kontrollen Petee .Und da wird wohl keine dt. Steuerbehörde aktiv .
Wenn sich verschiedene Zeitgenossen mal bewusster wären wo das "Hauptproblem" liegt, wäre schon einigen geholfen.
Das Hauptproblem liegt zu oft an ihren eigenen "Ängsten" und das nutzen nicht nur Behörden für sich aus.
Die kontrollieren das nicht bestimmt, die haben wichtigeres zu tun! Die kontrollieren nur, wenn ein Verdacht besteht, also irgendwer die Behörde aufmerksam macht im Sinne von schaut mal da nach.
Kontrollieren können und tun die nur im eigenen Hoheitsgebiet. Also werden deutsche Nachbarn befragt und keine französischen.
Wer dann trotzdem keine Angst hat und einen rechtssicheren Nachweis verlangt, also der Behörde mehr Arbeit macht und weniger Angstgeleitet ist, wäre im Vorteil.
Denn Besuche usw sind in gewissen Zusammenhängen auch als Grenzgänger erlaubt und möglich.
Der Verlust des Grenzgängerstatus wurde mit der Verständigungsvereinbarung (3.4.2006) mit der franz. Steuerverwaltung eindeutig festgelegt.
Es ist derjenige "Grenzgänger", der in der Grenzzone seinen Wohnsitz hat und in der Grenzzone des anderen Staates arbeitet, "regelmäßig" an seinen Wohnsitz zurückkehrt und ausschließlich im Wohnsitzstaat versteuert wird.
Gelingt es dem Arbeitnehmer nicht, "arbeitstäglich" an seinen Wohnsitz zurück zu kehren, oder ist er/sie im Vertrieb beschäftigt und wird vom Arbeitgeber außerhalb der Grenzzone eingesetzt, dann geht der Grenzgängerstatus nicht verloren wenn,
1. der Arbeitnehmer während eines ganzen "Kalenderjahres" in der Grenzgängerzone beschäftigt ist und in "dieser Zeit höchstens an 45 Arbeitstagen" nicht zum Wohnsitz zurück kehrte, oder außerhalb der Grenzzone für den Arbeitgeber tätig ist.
2. ist der Arbeitnehmer nicht innerhalb des "ganzen Kalenderjahres" in der Grenzgängerzone beschäftigt, und die Tage der Nichtrückkehr oder der Tätigkeit außerhalb der Grenzzone 20% der gesamten "Arbeitstage" nicht übersteigen und in keinem Falle mehr als 45 Tage im Kalenderjahr betreffen.
Also, wenn schon dann bitte richtig hinschauen!
Ich machte hier deutlich um was genau es geht. Es geht immer nur um "Arbeitstage". Also immer nur um die vertraglich vereinbarten Arbeitstage im Kalenderjahr die im Arbeitsvertrag geregelt snd.
Arbeitsfreie Tage wie z.B. Urlaub, Wochenenden an denen keine Arbeitspflicht besteht, gesetzliche Feiertage und Krankheits-Tage sind Tage zur freien Verfügung und gehen die Steuerbehörden nichts an!
Im Falle eines Falles genügt ein entsprechender Verweis auf die Verständigungsvereinbarung und einen Nachweis des Arbeitgebers -falls dies nötig sein sollte- über die geleisteten Arbeitstage.
Freizeiten sind Gott sei Dank noch nicht steuerrechtlich reglementiert!
Wovor haben also manche Leute Angst? Vor ihrer Unkenntnis der Regelwerke und was darin relevant ist und was nicht?