Hallo zusammen,
ich bin ganz neu hier und auch gerade ins Elsass gezogen. Mein Arbeitsort liegt in Karlsruhe und ich habe einen Firmenwagen von meinem deutschen Arbeitgeber. Wird mit der 1% Regelung versteuert, also hat mein AG das Gesamtbrutto (also inklusive dem Firmenwagen) in das Grenzgängerformular eingetragen.
Dieser wollte nun wissen, wie wir das mit dem Wagen machen sollen, denn ich muss die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte nach deutschen Steuerrecht versteuern und das wären bei 62km scheinbar Unsummen. Da ich nun aber in Frankreich Steuern bezahle gilt wahrscheinlich das französische Steuerrecht. Kann mir jemand sagen, wie das in Frankreich gehandhabt wird?
Liebe Grüße