Hallo Zusammen,
ich beschäftigt mich schon länger mit der Frage wenn ein deutscher in D ein Geschäft eröffnet und auch Inhaber dieses Unternehmens ist, seinen Lebensmittelpunkt und Wohnsitz in F sich befindet, zahlt er dann in D Ertragssteuer wo das Unternehmen sich befindet, oder wird er in F mit der Ertragssteuer veranlagt.
Der Angestelle der in F wohnt und seinen Gehalt in der Grenzregion in D erwirtschaftet bezahlt seine Lohnsteuer durch das Grenzgängerabkommen in F.
Bei einem Geschäftsinhaber der in F wohnt und in D durch sein Geschäft einen Gewinn erwirtschaftet wo verteuert er?