@ Anne, mal so theoretisch:
Ja, wenn da keine weiteren Einkünfte waren.
Nur, von monatlich 410€ kann man nicht leben. Gab es da nicht auch einen Ehemann?
Wenn Ihr nicht getrennt lebt, werdet ihr zusammen veranlagt. Ihr seid dann ein 'foyer fiscal', ein steuerlicher Haushalt. Da werden beide Einkommen zusammen gerechnet und danach kann man erst eine Aussage über die Steuerhöhe machen.
@ Nautical Star, ja, sehe ich auch so. Zudem werden im Umzugsjahr die vorher in D erzielten Einkünfte gar nicht berücksichtigt (also kein Progressionsvorbehalt).