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Autor Thema: Einkommensgrenze von 12.272 Euro auf 16.004 Euro erhöht  (Gelesen 6551 mal)

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Offline onjaanja

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Einkommensgrenze von 12.272 Euro auf 16.004 Euro erhöht
« am: 19. November 2009, 07:12:45 »
Hallo,

mein Mann ist Beamter und daher in Deutschland steuerpflichtig und ich als Angestellte (Teilzeit) in Frankreich.
Die ganze Zeit war es ja so gewesen, daß wenn mein Einkommen - ich glaube nach Abzug der sozialen Abgaben - über 12.272 Euro ist, bekommt mein Mann dadruch in Deutschland nicht mehr die Steuerklasse III sondern er wurde wieder in Steuerklasse I eingestuft...
Als mein Mann gestern auf dem Finanzamt in Deutschland war hat ihn der Finanzbeamte informiert daß diese Einkommensgrenze jetzt auf 16.004 Euro erhöht wurde... Ich habe jetzt mal hier im Forum gesucht aber noch keine Info's darüber gefunden, kann mir das jemand bestätigen und wer weiß genau wie mein Bruttoeinkommen bereinigt werden darf um evtl. auf 16.004 Euro zu kommen...
1. Dürfen tatsäch. die ca. 21 % soziale Abgaben abgezogen werden
2. evtl. Werbungskosten etc...?

Vielen herzlichen Dank für eine Info.

Liebe Grüße
onjaanja

Offline Saarbrücker

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Re: Einkommensgrenze von 12.272 Euro auf 16.004 Euro erhöht
« Antwort #1 am: 19. November 2009, 13:26:16 »
Hallo onjaanja,

leider kann ich dir auf deine Frage nicht antworten :-[
Ich habe aber eine Rückfrage an dich:
Wieso versteuert dein Mann in D mit Steuerklasse III?
Meine Frau ist auch Beamtin und muss in D mit Steuerklasse I versteuern :Achtung:.
Kannst du mir bitte das Finanzamt nennen, die deinen Mann mit Stkl.III besteuern?

der Saarbrücker

Offline Saarbrücker

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Re: Einkommensgrenze von 12.272 Euro auf 16.004 Euro erhöht
« Antwort #2 am: 19. November 2009, 13:30:55 »
Sorry,
wenn ich es jetzt nochmal lese, stelle ich fest, das es wohl mit der Einkommenshöhe zusammen hängt ob Stkl.I oder III!!??
Das würde für mich überhaupt keinen Sinn machen. Die Steuerklassen richten sich doch nicht nach der Höhe des Einkommen. :xc:
Ich lasse mich aber vom Forum gern eines Besseren belehren :smily:

der Saarbrücker

Offline onjaanja

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Re: Einkommensgrenze von 12.272 Euro auf 16.004 Euro erhöht
« Antwort #3 am: 19. November 2009, 15:38:56 »
Hallo Saarbrücker,

Das sind die Einkunftsgrenzen für "Grenzpendler"

- Die inländischen Einkünfte, die in Deutschland versteuert werden, müssen mindestens 90 % der Gesamteinkünfte betragen (relative Grenze).
Oder
- Die ausländischen Einkünfte, die nicht in Deutschland versteuert werden, dürfen einen bestimmten Höchstbetrag nicht übersteigen (absolute Grenze), und zwar
- bis 2007: 6 136 EUR bzw. 12 272 EUR bei verheirateten EU/EWR-Bürgern mit Wohnsitz im EU/EWR-Ausland.
- ab 2008: den steuerlichen Grundfreibetrag (§ 1 Abs. 3 EStG 2008, geändert durch das Jahressteuergesetz 2008). Der Grundfreibetrag beträgt
- in 2008: 7 664 EUR bzw. 15 328 EUR,
- in 2009: 7 834 EUR bzw. 15 668 EUR,
- ab 2010: 8 004 EUR bzw. 16 008 EUR.

Da wir verheiratet sind spielt mein Einkommen beim deutschen Finanzamt ebenfalls eine Rolle, das sind zusätzlich ausländische Einkünfte innerhalb der Ehe, sind diese höher als die o.a. Grenze verliert der in Deutschland steuerpflichtige seine Steuerklasse 3 und wird in Steuerklasse 1 versteuert...
Daß mein Mann in Steuerklasse III besteuert wird, hast DU evtl falsch rum gelesen....
Er hätte Anspruch in 2010 in Steuerklasse III zu kommen wenn ich unter den besagten 16.008 Euro bleiben würde...

Daher steht meine Frage auch immer noch und ich wäre sehr froh wenn mir da jemand sagen könnte um was alles ich mein Bruttoeinkommen bereinigen darf um evtl. auf diesen Betrag von 16.008 Euro zu kommen...

Dankeschön für Eure Hilfe

Offline Ralph

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Re: Einkommensgrenze von 12.272 Euro auf 16.004 Euro erhöht
« Antwort #4 am: 19. November 2009, 23:22:07 »
Sorry,
wenn ich es jetzt nochmal lese, stelle ich fest, das es wohl mit der Einkommenshöhe zusammen hängt ob Stkl.I oder III!!??
Das würde für mich überhaupt keinen Sinn machen. Die Steuerklassen richten sich doch nicht nach der Höhe des Einkommen. :xc:
Ich lasse mich aber vom Forum gern eines Besseren belehren :smily:

der Saarbrücker


Die Einkommenshöhe entscheidet die Zusammenveranlagung oder Getrenntveranlagung.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Alsacien

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Re: Einkommensgrenze von 12.272 Euro auf 16.004 Euro erhöht
« Antwort #5 am: 22. Januar 2010, 11:36:47 »
Daher steht meine Frage auch immer noch und ich wäre sehr froh wenn mir da jemand sagen könnte um was alles ich mein Bruttoeinkommen bereinigen darf um evtl. auf diesen Betrag von 16.008 Euro zu kommen...

Dankeschön für Eure Hilfe


Ich habe bis 2008 in D ausserhalb der Grenzzone gearbeitet und hatte in D einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gestellt. Um zu entscheiden, ob ich in Steuerklasse III komme, wurde bei meiner in F erwerbstätigen Frau das Bruttoeinkommen ohne Abzug der Sozialabgaben zugrunde gelegt. Demnach darfst Du - leider - nichts abziehen.
Eine andere Möglichkeit, in Steuerklasse 3 zu kommen, besteht dann, wenn Euer Familieneinkommen zu min. 90 % in Deutschland anfällt. Dafür muss Dein Mann aber schon kräftig verdienen.

mfG

Alsacien