Hi,
ich war letztes Jahr lange krank und habe Krankengeld von der (dt.) KK bekommen.
Da ich in D im öff.Dienst arbeite, zahle ich auch in D Steuern. Dort muss KG nicht versteuert werden.
Bei der letzten Steuererklärung in F (muss ich ja machen) hat mir der frz. Sachbearbeiter gesagt,
ich müsse das (dt.) KG in F versteuern,
wenn ich nicht eine Bescheinigung eines (frz.) Arztes bringe,
dass es sich bei der Erkrankung um eine ALD ("affection longue durée") handelt.
Dazu die Fragen:
-Ist das wirklich so?
-Kann mir jemand einen Steuerberater in 68 (HautRhin) enpfehlen?
-Kennt jemand einen Arzt, der mir das bescheinigen kann?
(ich habe (u.a. wegen dt. KV) auch nur einen dt. Hausarzt,
war noch nie bei einem frz. Arzt)