@pifolog
Vielen Dank für deine Antwort.
Nach stundenlangem googeln und eingehendem Studium des DBA (als Nichtjurist allerdings nur schwer verständlich

) denke und hoffe ich, dass du mit deiner Bewertung richtig liegst.
Der Begriff "öffentlicher Dienst" kommt ja in dem zutreffenden Gesetztestext tatsächlich gar nicht vor. Stattdessen wird lediglich von "juristischen Person des öffentlichen Rechtes" gesprochen. Dies wären meinen Recherchen zur Folge z. B. Angestellte oder Beamte bei Bund, Ländern, Gemeinden. Die Zugehörigkeit zu einem Tarifvertrag spielt IMHO dabei keinerlei Rolle, lediglich die Rechtsform des Arbeitgebers (öffnetlich-rechtlich versus privatrechtlich). Ich glaube aber die Intention des Gesetzgebers zu verstehen. Er will natürlich, dass zukünftige Bezieher von steuerfinanzierten Pensionsansprüchen auch ihre Steuern im betreffenden Land entrichten. Warum dies allerdings bei einer angestellten Putzfrau bei einer sog. "juristischen Person des öffentlichen Rechtes", die ihre Rentenversicherungsbeiträge bei der Deutschen Rentenversicherung einzahlt so sein soll, verstehe ich nicht. Aber ich bin ja kein Jurist.
Ich denke jedoch, dass die alleinige Zugehörigkeit zu dem juristisch völlig undefinierten Begriff "Öffentlicher Dienst" nicht automatisch den Ausschluß von dem Zusatzabkommen vom 28.9.1989 (sog. Grenzgängerabkommen) bedeutet. Wichtig ist IMHO, welche Rechtsform der Arbeitgeber hat. Deswegen denke ich, dass es für alle betroffenen Grenzgänger, die in Deutschland aufgrund einer sog. "Öffentlichen-Dienst-Regelung" versteuern sinnvoll ist, dies zu hinterfragen. Gerade im Gesundheitswesen fanden in den jetzten Jahren zahlreiche Privatisierungen statt, die eine Besteuerung beim deutschen Fiskus nach dem Grenzgängerzusatzabkommen nicht rechtfertigen würden.
Übrigens: für mich als normal denkender arbeitnehmender Steuerzahler ist es natürlich völlig klar, dass ich meine Steuern da zahle, wo ich auch von ihnen in Form von steuerfinanzierten Schwimmbädern, Schulen, Mediatheken usw profitiere, nämlich am ständigen Wohnsitz. Warum man dies so komplizieren muss, will in mein unternetwickeltes Nichtjuristenhirn leider nicht rein.
Allerdings glaube ich jedoch auch aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung mit deutschen Behörden, dass der zuständige Sachbearbeiter beim lokalen Finanzamt von den filigran-juristischen Hirnpfürzen kaum eine Ahnung hat.
Wie gesagt, ich hoffe, dass es noch Grenzgängerkollegen an meiner zukünftigen Arbeitsstelle gibt, die diesen Kampf bereits erfolgreich durchgefochten haben. Der Verweis darauf wird den FA-Sachbearbeiter dann vielleicht doch eher überzeugen.

Vielleicht gibt es ja auch einige Betroffene in diesem Forum, die aus eigener Erfahrung was zu dieser Problematik beisteuern können :lolol:.
Übrigens: dieser Beitrag wäre völlig überflüssig, wenn man sich endlich auf eine einheitliche Besteuerung nicghtselbständiger Arbeit in F wie auch D einigen würde - natürlich auf französichem Niveau.

Salutations, Norbert
(noch in Béziers, vielleicht bald in Wissembourg, je nach Steuerpflicht))