Hallo zusammen,
ich wünsche euch erstmal nachträglich Frohe Weihnachten.
Ich habe ab dem 1.1. Anrecht auf einen Firmenwagen mit Privatnutzung, bin Grenzgänger und fahre täglich mit dem Wagen zu meiner Arbeitsstelle im Saarland.
In D muss ich für den Wagen Sozialversicherungsbeiträge und Pflegeversicherung zahlen insofern ich unter der Beitragsbemessungsgrenze liege. Hierfür ist die 1%-Regel zzgl. der einfachen Entfernung *LP *0,03 Cent anzuwenden. Ist das eigentlich die Entfernung (Luftlinie) oder Wegstrecke?
Beispiel:
LP des Wagens: 40.000,- EUR, d.h. 400,- EUR monatl. zu versteuern
einfache Entfernung: 30 km, d.h. 30*40000*0,03= 360,- EUR monatl. zu versteuern
Für die EUR 760,- zieht mir mein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge und Pflegeversicherung ab
Was hat es mit "15% Pauschalisierung" auf sich? Ich habe gefunden:
"Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer insoweit mit 15 % pauschalieren, als der Arbeitnehmer Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Höhe der Entfernungspauschale geltend machen könnte.
Die Pauschalierung löst Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung aus. Der Arbeitgeber muss die pauschal besteuerten Beträge auf der Lohnsteuerbescheinigung gesondert bescheinigen. Der Arbeitnehmer verliert den Werbungskostenabzug in Höhe des pauschalierten Betrags."
Das klingt für mich so, als ob ich damit in D nichts zahlen müßte?
Wie sieht es in F aus? welches Bruttogehalt gebe ich an? wie gebe ich den LP des Firmenwagens an? interessiert es in F auch nicht was der Wagen tatsächlich gekostet hat (Rabatte)? kann ich die Kosten für dienstlich genutzte Extras (Navi, Freisprecheinrichtung, ...) abziehen?
Ich habe versucht oben zusammenzufassen, was ich aus den threads diese Thematik betreffend entnehmen konnte. Leider sind damit für mich noch nicht alle Fragen beantwortet, daher dieser neue thread.
Gruß
Magnus