Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand bzgl. Dienstwagenversteuerung von Grenzgängern in Frankreich helfen. Ich habe schon einige Broschüren durchgeschaut, Kollegen gefragt .... aber leider keine eindeutige Antwort bekommen, wie ich einen Dienstwagen in Frankreich zu versteuern habe. Im Steuerformular fällt er wohl unter das Einkommen, klar. Da stand auch, dass er angegeben werden muss. Aber in welcher Höhe (zB. wie in Deutschland 1 % Listenpreis + Fahrt zur Arbeitstätte ...) habe ich nicht heraus bekommen, wenn meine Frau und ich das richtig übersetzt haben, soll der daraus entstehende Vorteil geschätzt werden.
Wäre super, wenn hier jemand Rat wüsste.
Viel Grüße
Jürgen