Hallo Quixotica,
nach meinem Verständnis der Situation:
a) Arbeitgeber im Grenzgebiet sesshaft, arbeiten im Grenzgebiet: Du bist Grenzgänger
Arbeitgeber im Grenzgebiet sesshaft, arbeiten außerhalb Grenzgebiet an mehr als 183 Tage: Kein Grenzgänger
Arbeitgeber außerhalb des Grenzgebiet sesshaft, arbeiten im Grenzgebiet: Kein Grenzgänger.
b) Dienstwagen anmelden, da geldwerter Vorteil ensteht für Fahrten zur Arbeit.
Ohne Gewähr.
Freundliche Grüße
Saarbrücker