Hallo Dori,
ich habe das ganze Thema anfangs des Jahres selbst miterlebt und kann Dir Deine individuellen Fragen sicherlich beantworten. Wenn Du ganz konkrete Spezialfragen hast, bitte um eine Privatnachricht. Die Erweiterung des WIKI ist eine losgelöste Sache, und kann ich gerne in den nächsten Tagen unterstützen, so dass alle von dem erweiterten Wissen profitieren.
Vorab einige Klarstellungen:
1. Man bekommt das ALG von dem Land ausbezahlt, wo man gemeldet ist. In Deinem Fall also F.
2. In F wird das ALG vom Brutto gerechnet, in D vom netto. Daher ist Deine Auszahlung in F sicherlich höher. Wir machen das gerne mit konkreten Beispielen mal durch, wenn Du möchtest.
3. Thema KV. Es klingt so, als seist Du privat krankenversichert in D. Stimmt das? Wenn ja, wird es ein bisschen kompliziert und bedarf einer Spezialbehandlung, für Die ich Dir allerdings gerne Ansprechpartner nennen kann.
4. Thema Französische Sozialversicherungsnummer. Hast Du eine französische SV-Nummer oder trittst Du so wie ich Anfang des Jahres jetzt erstmalig in das französische Sozialsystem ein? (durch die Beantragung von ALG).
Um eins nochmal klarzustellen: es gibt kein Wahlrecht! Du beantragst ALG an Deinem Wohnort, also in F. Arbeitssuchend kannst Du dich in F und in D melden, je nachdem wo Du zukünftig arbeiten möchtest und eine Stelle suchst.
Wie gesagt: zur direkten Klärung Deiner individuellen Situation gerne eine Privatmitteilung.
Grüße,
Ricky aus Strasbourg