Hallo, JannaschR,
habe soeben per PN geantwortet. Ja, Formulare rot und blau beim Finanzamt abholen, dann per Post zuschicken (man kann auch pers. beim Finanzamt abgeben). Dann erhält man (meistens im August) die Ausrechnung des Finanzamtes, WAS gezahlt werden muss. Hat man ein Konto bei einer französischen Bank, erbittet man dort die sog. RIB (man bekommt meist mehrere). An der Benachrichtigung des Finanzamtes ist UNTEN ein Abschnitt angefügt, auf welchem man den vom Finanzamt ausgerechneten Betrag nochmals in einem Kästchen (rechts, ist gekennzeichnet) einträgt. Links trägt man ein den ORT (wo man wohnt) und das Datum und UNTERSCHREIBT auch dort. Diesen unteren Abschnitt schneidet man (vorzugsweise mit der Schere) ab und fügt EINEN RIB bei. (Dies braucht man nur beim ersten Mal, bei den jährlich darauffolgenden Jahressteuern braucht man dies nicht mehr). BEIDES - also beim ersten Mal: 1. den unteren ausgefüllten Abschnitt und 2. die/den RIB, macht man in das kleine, beigefügte Kuvert (wird vom Finanzamt der Steuerbescheinigung immer beigefügt), FRANKIEREN bitte NICHT vergessen und: "Ab in den Postkasten". Enddatum der Zahlung - bisher war das immer der 15.09. eines Jahres - nicht "verpassen", versäumt man diesen Termin, schlagen unsere "Frosaise" 10% auf den zu zahlenden Endbetrag als verspätete "Strafzahlung" drauf. Barzahlungen werden bei vielen Finanzämtern nicht mehr entgegen genommen, jedenfalls bei unserem ist das so! Liebe Grüße Gabrielle