Hallo,
in Frankreich existiert ja, soweit ich richtig informiert bin, die 1% Regelung für Firmenfahrzeuge, sprich: Man gibt einfach 1% des Fahrzeugpreises als zusätzliches Einkommen in der Steuererklärung an, richtig?
Um ganz präzise zu sein wüsste ich nur gerne:
Das Fahrzeug wurde in Deutschland mit Nachlass gekauft - zählt für die 1% in Frankreich der Bruttolistenpreis, der Nettolistenpreis, der Bruttopreis oder der Nettopreis? Also muss ich den Rabatt und / oder die MwSt. in D mit einberechnen oder nicht?
Danke und Grüße
Thomas