Da gibt es ja auch einen entscheidenden Unterschied zwischen dem deutschen und dem französischen Steuerrecht.
Auf der deutschen Steuererklärung gibst du nur an, wieviel km du gefahren bist. Ob du das mit einem 2CV oder mit einem Rolls Royce die Strecke fährst, interessiert in Deutschland niemanden, denn es gibt eine allgemeine KM-Pauschale.
In Frankreich dagegen gibt es Fahrzeug bezogen unterschiedliche Sätze, und auf der Steuererklärung muß das Fahrzeug mit Modell und Kennzeichen angegeben werden.
Dadurch stelle ich es mir schwierig vor, ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug in Frankreich abzusetzen.
Außerdem stellt ein in D zugelassenes Fahrzeug auch die Eigenschaft des Grenzgängers in Frage, es sei denn, das Fzg ist auf einen Dritten zugelassen.