Nach langem Kampf der CDTFM sind Gehälter von Grenzgängern D/F bei Erhebung von Beiträgen zu CSG und CRDS außen vor.
Mit welchem Recht / Begründung werden diese aber auf andere Einkünfte (z.B. Zinserträge), die ebenfalls nicht aus F stammen, erhoben?
Erhoben mit einer von der Einkommensteuer abweichenden Fälligkeit und einem eigenen Bescheid 4 Wochen später?
An der Tatsache, daß der Grenzgänger gar nicht am frz Sozialversicherungssystem teilnimmt, hat sich doch auch im 2. Fall nichts geändert?
A+