Hallo zusammen,
kann man Betreuungskosten für Kinder (z.B. Ferienbetreuung während der langen Sommerferien) nur für Kinder unter 6 Jahren absetzen, war das tatsächlich schon immer so oder wurde das evtl. geändert, habe vorher nie darauf geachtet da Tochter unter dieser Grenze war... oder gibt es da noch einen anderen Punkt als " 7GA" Frais de garde des enfants de moins de 6 ans au 1er janvier 2011
Würde mir jetzt nicht einleuchten wieso für ein 5 Jähriges Kind (wenn Eltern berufstätig sind) ein Anteil der Betreuugskosten zurückerstattet werden und es für ab 6 jährige gar keinen Zuschuss mehr geben soll, diese Kinder müssen ja ebenfalls wärhend der Ferienzeit betreut werden ...
Kann mir hier jemand weiterhelfen....?
Vielen Dank schon mal...
Liebe Grüße
onjaanja