Ich selbst habe zwar keinen Firmenwagen, aber ich glaube, es funktioniert analog zu anderen geldwerten Vorteilen, die man von der Firma bezieht und in Deutschland versteuern muß:
Hier gilt: der geldwerte Vorteil wird auf Dein deutsches Einkommen aufgeschlagen und davon mußt Du Sozialversicherungsbeiträge (bis zur Bemessungsgrenze). Wirst Du in Deutschland besteuert, fallen darauf auch die Steuern an, wirst Du in Frankreich besteuert, dann nicht. - Dann musst Du nur die deutschen Sozialabgaben auf den geldwerten Vorteil zahlen.
Aber vielleicht hat hier noch jemand einen Geschäftswagen, der das genauer sagen kann.