...und dann macht das Finanzamt nach 14 Jahren ne Stichprobe, erzählt dir, dass du falsch gerechnet hast (im Jahre 2009) und schwupps sitzt man bei einem Finanzbeamten.
Wir haben vom AG solch eine Bescheinigung für Grenzgänger - nur das franz. FinAmt hat bei der Stichprobe nicht richtig gelesen bzw. gerechnet....ich denke einfach, es ist eben für genau so einen Fall echt wichtig, nen Nachweis zu haben. Nachdem ich das erklärt habe war alles gut.
Ähnlich gings mir nach 10 Jahre mit der Bescheinigung für die Fahrtkosten - Stichprobe - wir mussten hin - ich hab die Erklärung geändert und nu is wieder gut.....die interessiert das dann nicht, ob es jahrelang so war - wenn man hin muss sollte man m.E. alles richtig belegen können. Mit entsprechenden Formularen ist's halt am einfachsten.
Ich weiss auch nicht, warum sich manche Arbeitgeber so anstellen für eine Bescheinigung mit 4/5 Angaben zum Jahresverdienst???!!!! Für Bescheinigungen, die von den deutschen Ämtern kommen, müssen diese Daten ja auch rausgesucht werden - da mault dann keiner....
Und niemand, wirklich niemand der mit Software ne Gehaltsabrechnung macht kann mir erzählen, es ist nicht möglich....das ist der grösste Schwachsinn oder derjenige ist unfähig sein System zu bedienen. Kann ich behaupten, denn ich hab diese oben erwähnte Bescheinigung für meinen AG erstellt - ich bin KEIN Programmierer
