Hallo ,
ich bin Grenzgänger , arbeite in der Schweiz und wohne jetzt in Frankreich. Ich werde ab 2008 wegen berufliche Grunden in Deutschland umziehen werden müssen, um dort ein Projekt durchzuführen ( immer im Rahmen des Vertrages mit meinem Schweizern Arbeitgeber) . Da ich dort nur ein paar Monate bleiben werde , möchte ich auch meine Wohnung in Frankreich behalten.
Dann werde ich während mein Aufenthalt in Deutschland 2 Wohnsitze verfügen und es stellt sich jetzt die Frage des offizillien Wohnsitzes ( Steuern, Auto, Versicherung...).
Dazu meine Frage:
- Wo muss ich mich wegen Steuern anmelden?
- Im Prinzip können der Deutsche wie der Französische Staat verlangen, dass ich die Steuern in Beiden Ländern bezahle. Ich habe in einem Informationsbochure für Grenzgänger (von EURES) folgende Information gefunden:
"Falls die Gefahr einer Doppelbesteuerung besteht, gelten die Kriterien der bilateralen Vereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich. Diese Kriterien werden nacheinander geprüft: ermöglicht das erste Kriterium keine Entscheidung, wird das zweite berücksichtigt usw.
1. Staat, in dem sich der ständige Hauptwohnsitz befindet"
Weiss Jemand nach welchen Kriterien wird das Hauptwohnsitz definiert ?
Falls Jemand die selbe Situation wie ich schon erlebt hat, sind alle gute Tipps wilkommen.
Danke für Ihre Anwtort
Micki