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Autor Thema: Arbietgeber (DE) braucht ab 2023 deutsche Steuernummer ?  (Gelesen 242 mal)

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Offline yando

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Arbietgeber (DE) braucht ab 2023 deutsche Steuernummer ?
« am: 18. Dezember 2023, 20:04:41 »
Hallo liebe Grenzgänger Gemeinde

Mein deutscher Arbeitgeber möchte nachträglich für das Finanzamt meine deutsche Steuernummer:
Als Grundlage hat er mir folgende Information gegeben:
für Grenzgänger wird rückwirkend für 2023 fortfolgend eine Steueridentifikationsnummer benötigt. Ich bitte Sie, Herrn Loreth entsprechend zu informieren, dass er sich um die Erteilung kümmert und diese danach an uns weiterzugeben.
https://www.infobest.eu/fileadmin/data/Publikationen/Infobulletins/Infobulletin_2023/INFOBULLETIN_Januar-Februar_2023_DE.pdf

Hatte dieser Fall schon mal jemand von euch, nehme ich da einfach meine uralte Steuernummer von damals, als ich noch in Deutschland gewohnt habe. Ist das alles soweit okay oder muss ich mir da weiter Gedanken zu machen.

Beste Grüße eine angenehme Weihnachtszeit und kommt gut ins neue Jahr.

Offline Dragonvamp

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Re: Arbietgeber (DE) braucht ab 2023 deutsche Steuernummer ?
« Antwort #1 am: 19. Dezember 2023, 15:17:38 »
Hey,

Da ist dein Arbeitgeber aber spät dran  :rolleyes:
Meiner hatte diese bereits im Januar verlangt.

Du stellst einfach einen Antrag bei dem für deine Firma zuständigen Finanzamt. Die stellen dann deine Steuernummer aus. Ob es die „Alte“ ist, weiß ich nicht. Hab ich bei mir nicht verglichen. Gibt dafür im übrigen Musterformulare im Netz.
Kannst dann auch direkt an den Arbeitgeber schicken lassen.

Grüße