Bei mir war das nicht so eng. War 10 Jahre in SB bei Siemens und hab überregional in D gearbeitet. AFAIK spielt die Rechtsform überhaupt keine Rolle, wichtig ist, daß im Arbeitsvertrag Dein Arbeitsort steht, von dem Du i.d.R. Deinen Job machst und gut is.
Von mir hat nie irgend jemand einen Nachweis über den Umfang meiner Außendiensttätigkeit gefordert. Und selbst wenn, wer will Dir denn nachweisen, daß Du an mehr als 45 Tagen auswärts übernachtet hast? Belege darüber NICHT vorzulegen ist doch einfacher als umgekehrt, wenn Belege gefordert würden, um die Du verlegen bist. Betriebsprüfungen sind aber Gelegenheiten, bei denen Du auffallen kannst, wenn Deine Gehalts- und Reisekostenabrechnung in der Filiale in der Grenzgängerzone gemacht wird. Dort kennen sich die Prüfer aus und schauen ev auf so was. Bei mir wurden alle Abrechnungen in Mannheim gemacht, die dortigen Prüfer haben wohl von Grenzgängern wenig Ahnung.
Allgemein: Die tägliche Rückkehr ist auschlaggebend, Dienstreisen außerhalb der Grenzgängerzone bei täglicher Rückkehr völlig unschädlich. Die 45 Tage Regelung zielt auf Leiharbeiter und Leute, die auf Montage außerhalb der Zone gehen. Da wird hingeguckt.
Ich würd vorher bei Behörden nicht allzuviel rumfragen, keine schlafenden Hunde wecken!
khmer