Hallo,
mein Mann ist Arbeitnehmer in Saarbrücken und könnte seine Steuern in Frankreich zahlen als Grenzgänger.
Ich bin Rentnerin. Erhalte die Rente aus der gesetzl. Rentenversicherung und einer privaten Versicherung und bin in D steuerpflichtig.
Wie verhält sich das nun bei einem Umzug nach Frankreich?
Mein Mann wäre Grenzgänger - zahlt Steuern in F. Muss ich zusätzlich auch noch Steuern in F zahlen?
Gruß
Saarhexi
Hallo,
da ich trotz Stöberns hier weder im Forum noch im Wiki eine klare Antwort gefunden habe (vielleicht habe ich das auch übersehen,wenn ja, dann sorry!), möchte ich diese Frage noch einmal aufgreifen:
Meine Frau und ich wohnen seit Mitte März hier in F; meine Frau arbeitet in Basel und wird demnach ihr Einkommen hier in F versteuern, soweit klar.
Ich beziehe BU-Rente aus meiner privaten Vorsorge (Apothekerversorgung, die der gesetzlichen Rente gleichgestellt ist) und versteuere sie in D.
Wird diese bzw. muss diese nun auch zusätzlich hier in F versteuert werden oder nicht? Auch beim Finanzamt habe ich da bislang keine klare Aus-
kunft bekommen, einer sagte, ich müsse sie zwar deklarieren, aber nicht hier versteuern, ein anderer sagte wieder, sie wird zum Einkommen meiner
Frau addiert und dann alles gemeinsam versteuert.
Da ich keine Lust habe, aus Unkenntnis hier Probleme mit dem Fiskus zu bekommen, stelle ich diese Frage noch einmal, wer weiss da etwas genaues?
LG und vielen Dank schon mal im Voraus,
Carsten