Hallo Grenzgängergemeinde.
Wir hätten da eine Frage zur steuerlichen Behandlung von Fahrgeld, welches durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlt wird.
In Deutschland wird dieses Fahrgeld steuerfrei gezahlt und muß auch nicht versteuert werden, hat aber wohl Einfluß auf die Ermittlung der Steuerprogression.
Wie ist das nun, wenn der Arbeitnehmer in Frankreich lebt und versteuert?
Muß das gezahlte Fahrgeld in Frankreich versteuert werden, oder ist dieses auch in Frankreich steuerfrei?
Muß man evtl. die km-Pauschale hiermit verrechnen?
Bitte,
nur antworten wenn Ihr ähnliche Konstellationen vorliegen habt, und dies auch schon abgewickelt habt.
DANKE
à bientôt
Pero