Hallo,
dieses Forum ist wirklich sehr gut und es gibt viele Infos - auch die Antworten zu Euren Fragen würdet Ihr im Forum finden, wenn Ihr mal etwas stöbert....
Wenn Ihr in der Schweiz arbeitet, seit Ihr grundsätzlich in der Schweiz sozialversichert, d.h. auch KV pflichtig. Als Grenzgänger habt Ihr aber 3 Monate Zeit, Euch von dieser Pflicht zu befreien, um Euch im Wohnland zu versichern. Wir wohnen z.Zt. in D u. arbeiten in der CH und haben die Grundversicherung in der Schweiz und eine priv. Zusatzversicherung in D. Diese Kostellation können wir beim Umzug nach Frankreich behalten. Allerdings werden KV-Beiträge zu eine deutschen Vers. nicht bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt - nur fr. und ch. Beiträge.
Eine Aufenthaltsgenehmigung braucht man in Frankreich nicht.
Steuern? Das kommt ganz auf den Familienstand und Anzahl Kinder an. Viele rechnen mit 1 Monatsgehalt, es gibt aber eine Seite von franz. FA, wo man sich die Steuer selber errechnen kann. Stöbert mal im Bereich Steuern hier im Forum, da werdet Ihr den Link finden und Infos zum ausfüllen der Tabelle.
Richtig, ne Wohnsteuer gibt es auch. Infos dazu auch im Wiki.
Sozialabgaben bezahlt man immer in dem Land, in dem man arbeitet. Ihr dann also in der Schweiz. Seit froh! Das Rentensystem ist hier wesentlich besser als das dt. - aber das ist ja auch nicht schwer.
Gutes Gelingen....
Simone