wieso nicht 3 ? Bin doch verheiratet.
Nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten mit Wohnsitzen in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten der EU dürfen hinsichtlich der Zusammenveranlagung nicht schlechter gestellt werden als ausschließlich in einem Mitgliedstaat wohnende und erwerbstätige Ehegatten (EuGH, Urteil vom 25.1.2007, Rs. C-329/05, DStR 2007 S. 232).
Was spricht eigentlich dagegen, das ich mich unter meiner neuen Wohnadresse in D anmelde ?
Dann wäre ich doch automatisch wieder in D unbeschränkt Steuerpflichtig.
Lebe ja dann auch überwiegend wieder in D...