Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Es geht um Folgendes: Mein Freund wollte gerade das Formular für die Grenzgängerbescheinigung bei der Personalabteilung seines Arbeitgebers abgeben und da haben die ihm gesagt, bevor er keine Anmeldebestätigung aus Frankreich hat, bearbeiten sie das Formular nicht. Soweit ich aber verstanden habe, sollen ja nur Angaben vom Arbeitgeber zum Lohn etc. gemacht werden. Was hat da bitte die Anmeldebestätigung mit zu tun?
Wir haben unser Haus zum 1. November 2008 gemietet und wollten uns erst am Samstag in anmelden auf der Gemeinde registrieren lassen.
Vielen Dank für die Hilfe!
Kerstin